§ 52 Abs. 1 PBG
6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
17%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00369 · 15.05.2025AbgewiesenRäume in einem anrechenbaren Untergeschoss sind nicht an die Ausnützungsziffer anzurechnen, wenn ihre Fensterfläche mit höchstens 5 % der Bodenfläche die gesetzliche Mindestanforderung von 10 % (§ 302 Abs. 1 und 2 PBG) deutlich unterschreitet und die Räume zudem unbeheizt sind. Massgebend ist eine Gesamtbetrachtung, ob die Räume…BaubewilligungVGer ZH AN.2022.00008 · 14.03.2024AbgewiesenArt. 3 Abs. 2 ZWG lässt Raum für kommunale Verschärfungen der Zweitwohnungsgesetzgebung auch in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil unter 20 Prozent. Die Nichtanrechenbarkeit gewerblich kurzfristig vermieteter Wohnungen (weniger als ein Jahr, ohne Hauptwohnsitz) an den Mindestwohnanteil gemäss BZO-Revision der Stadt Zürich beruht…OrtsplanungsrevisionBRG ZH BRGE IV Nrn. 0041-0042/2022 · 03.06.2021AbgewiesenOff-Airport-Parkierungsanlagen sind als dem Flughafen dienend zu qualifizieren und deshalb nur in den am wenigsten immissionsempfindlichen Bauzonen zulässig; in einer primär dem Wohnen dienenden Wohnzone mit Empfindlichkeitsstufe II sind sie nicht zonenkonform.BaubewilligungBRG ZH BRGE IV Nrn. 0042-0043/2018 · 22.03.2018RückweisungDie hobbymässige Haltung von Minipigs in einer Wohnzone ist grundsätzlich zonenkonform, sofern sie rein privaten Zwecken dient. Die Zulässigkeit hängt jedoch von der Einhaltung umweltrechtlicher Immissionsgrenzwerte und einer vollständigen Interessenabwägung ab.BaubewilligungBRG ZH BRGE III Nrn. 0139-0140/2022 · 01.03.2018AbgewiesenDer Gewerbebegriff in einer kommunalen Bau- und Zonenordnung ist weit auszulegen und umfasst auch Dienstleistungsbetriebe und Büronutzungen, sofern diese dauernd gewerblich genutzt werden. Die Auslegung der Gemeinde ist massgebend, sofern sie plausibel und stichhaltig begründet ist.BaubewilligungBRG ZH BRGE III Nr. 0141/2017 · 05.10.2017Teilweise gutgeheissenDie hobbymässige Haltung von Seidenhühnern inklusive eines Hahns in einer Wohnzone ist zonenkonform, sofern sie rein privaten Zwecken dient. Lärmimmissionen durch den Hahn erfordern jedoch strengere Auflagen zur Schallisolierung und verlängerte Ruhezeiten.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.