§ 52 Abs. 1 BauG (SAR 713.100)
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100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2021.254 · 30.08.2023Teilweise gutgeheissenEine Baubewilligung für eine Stützmauer, deren Standfestigkeit im Ist-Zustand nicht hinreichend gewährleistet ist, kann aus Gründen der Verhältnismässigkeit unter einer Auflage oder einer aufschiebenden Bedingung erteilt werden, sofern geeignete bauliche Massnahmen zur Herstellung der Standfestigkeit technisch und rechtlich realisierbar…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.