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§ 51 StV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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AppGer BS VD.2021.30 · 17.02.2022AbgewiesenDie allgemeine Neubewertung selbstgenutzter Liegenschaften zum Realwert nach § 51 StV Basel-Stadt ist bundesrechtskonform; die steuerpflichtige Person trägt die Beweislast für ein erhebliches Abweichen des ermittelten Steuerwerts vom tatsächlichen Verkehrswert. Die Zuweisung einer Liegenschaft zur Schutzzone und der daraus resultierende…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.