§ 51 BauV
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VGer AG WBE.2021.379 · 02.12.2022AbgewiesenBei der Umnutzung eines Scheunenbaus in der Altstadtzone zu Wohnraum darf eine Ausnahmebewilligung nach Art. 21 Abs. 3 der Spezialbauvorschriften für Fenster ohne Sprossen erteilt werden, weil dies den authentischen Scheunencharakter besser wahrt als eine Anlehnung an die Sprossenfenster typischer Altstadtwohnhäuser. Werden die…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.