§ 51 Abs. 1 StV
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AppGer BS VD.2021.80 · 01.12.2016AbgewiesenDie steuerrechtliche Bewertung einer Liegenschaft zum Vermögenssteuerwert muss durch Baumschutz bedingte Überbauungsbeschränkungen nur berücksichtigen, wenn die Einschränkung der Bebaubarkeit hinreichend feststeht; solange im Baubewilligungsverfahren noch eine Interessenabwägung zwischen Baumschutzinteressen und Interessen an…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.