§ 50 VRG (ZH)
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VGer ZH VB.2023.00612 · 08.05.2024AbgewiesenEine res iudicata liegt vor, wenn das Rechtsverhältnis – die Erteilung des Aufenthaltsrechts – bereits rechtskräftig beurteilt wurde; die Wahl einer anderen Rechtsgrundlage (Härtefall statt Familiennachzug) ändert daran nichts, da sie nur die rechtliche Begründung, nicht den Streitgegenstand betrifft. Ein neues Gesuch ist nur zulässig,…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.