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§ 50 Abs. 4 ABPV

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AppGer BS VD.2014.179 · 02.05.2016AbgewiesenDie Vollstreckungsverfügung zum Rückbau rechtswidrig erstellter Dachlukarnen ist verhältnismässig, wenn die Abweichung von der Bewilligung erheblich ist und das öffentliche Interesse an der Herstellung des rechtmässigen Zustands überwiegt.BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.