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§ 50 Abs. 3 PBG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00207 · 07.05.2026AbgewiesenEin Bauvorhaben in der Kernzone B hat die erhöhten Gestaltungsanforderungen nach § 238 Abs. 2 PBG und kommunalem Recht unabhängig von der heterogenen Bebauung der Kernzone zu erfüllen; eine in Revision befindliche BZO-Dachvorschrift mit rein ästhetischem Gehalt entfaltet keine negative Vorwirkung nach § 234 PBG.BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00473 · 11.12.2025Teilweise gutgeheissenDie Formulierung «dürfen» in einer Kernzonenbestimmung, wonach Gebäude herkömmlicher Art unter Beibehaltung des Erscheinungsbildes und des bisherigen Gebäudeprofils umgebaut bzw. ersetzt werden dürfen, begründet kein Verbot von Neubauten und keine zwingende Ersatzbaupflicht, sondern räumt der Bauherrschaft ein Wahlrecht ein. Eine…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionVGer ZH VB.2023.00723 · 03.04.2025AbgewiesenFür im Kernzonenplan nicht schwarz umrandete ('übrige') Gebäude besteht ein Wahlrecht zwischen Ersatzbau nach bisherigem Profil und Neubau nach den Neubauvorschriften; eine Ersatzbaupflicht bedarf einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage. Sind in einer Kernzone keine Mehrlängenzuschläge vorgeschrieben, werden Gebäudelängen nur dann…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionVGer ZH VB.2023.00556 · 03.10.2024AbgewiesenEnthält eine Bau- und Zonenordnung keine Geschosszahlvorschriften, sind in Bezug auf die vertikale Ausdehnung ausschliesslich die Gebäude- und die Firsthöhe massgebend (Käseglockenpraxis); auf die Schnittlinie von Fassade und Dachfläche ist nicht abzustellen. Die Auslegung kommunalen Rechts durch die örtliche Baubehörde ist von…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.