§ 50 Abs. 2 und 4 BauG AG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2025.301 · 26.11.2025AbgewiesenDie Planungsziele und -grundsätze des verdichteten Bauens und der haushälterischen Bodennutzung gemäss Art. 1 und 3 RPG richten sich an Gemeinden und Planungsbehörden und verleihen Privaten keinen direkten Anspruch auf eine von der Bauzonenordnung abweichende Nutzung. Eine Ausnahmebewilligung nach § 67 BauG setzt kumulativ eine…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungOrtsplanungsrevisionWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.