§ 50 Abs. 1 lit. b VRPG (AG)
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VGer AG WBE.2024.73 · 17.10.2024NichteintretenDie Aufforderung zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs gemäss § 159 Abs. 1 BauG stellt einen verfahrensleitenden Zwischenentscheid dar, der mangels drohenden nicht wiedergutzumachenden Nachteils und mangels Einsparung eines bedeutenden Aufwands nicht selbständig anfechtbar ist. Die Beschwerde ist unzulässig.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.