§ 5 Abs. 4 BRKG
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AppGer BS VD.2021.115 · 16.12.2021Besonderer AusgangDie Nutzung einer bisher als Büro bewilligten Liegenschaft als Sexbetrieb stellt eine nach Art. 22 RPG bewilligungspflichtige Nutzungsänderung dar; ein ohne Baubewilligung betriebener Sexbetrieb darf vom Bau- und Gastgewerbeinspektorat sofort untersagt werden. Fällt das aktuelle Rechtsschutzinteresse an einer verfahrensleitenden…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungAppGer BS VD.2016.139 · 23.11.2017AbgewiesenDie gewerbliche Kurzzeitvermietung sämtlicher Wohnungen eines Hauses über Buchungsplattformen (ab einem Tag) stellt eine baubewilligungspflichtige Zweckentfremdung von Wohnraum nach § 26 Abs. 2 lit. c BPV dar; sie gilt nicht als wohnverwandte Nutzung im Sinne von § 8 Abs. 2 lit. a WRFG, die von der Bewilligungspflicht ausgenommen wäre.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.