§ 5 Abs. 3 PBG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE III Nrn. 0108-0109/2022 · 09.03.2022NichteintretenEin kommunaler Gestaltungsplan, der noch nicht durch die Gemeindeexekutive festgesetzt und nicht durch die Baudirektion genehmigt wurde, bildet kein taugliches Anfechtungsobjekt; Rekurse gegen einen solchen vorläufigen Beschluss sind als verfrüht nicht einzutreten.GestaltungsplanVGer TG TVR-2020-17 · 01.01.2020GutgeheissenDas DBU darf das kommunale Baureglement nur darauf überprüfen, ob es in klarem Widerspruch zu höherrangigem Recht oder übergeordneten Plänen steht. Hat die Gemeinde umfassende Schutzbestimmungen für die im Hinweisinventar enthaltenen Bauten erlassen und ergeben sich weder aus dem ISOS noch aus dem kantonalen Richtplan eindeutige,…OrtsplanungsrevisionRichtplanungBRG ZH BRGE IV Nr. 0035/2016 · 17.03.2016NichteintretenDie Anfechtung einer genehmigungsbedürftigen kommunalen Nutzungsplanfestsetzung ist verfrüht, solange der Genehmigungsentscheid der Baudirektion nicht vorliegt; das Vorliegen des Genehmigungsentscheids bildet eine Eintretensvoraussetzung. Das Baurekursgericht kann den kommunalen Festsetzungsbeschluss erst zusammen mit dem kantonalen…OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.