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§ 5 Abs. 2 BauG (SAR 713.100)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2024.45 · 11.12.2025RückweisungFür die umweltrechtliche Beurteilung eines Kiesabbaugesuchs (Ziff. 1 lit. a des Anhangs GebV Umweltschutz- und Gewässerschutzrecht) darf die Abteilung für Baubewilligungen keine zusätzliche Behandlungsgebühr gestützt auf die GebV AfB erheben; der klare Wortlaut von § 1 Abs. 2 GebV Umweltschutz- und Gewässerschutzrecht schliesst eine…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.