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§ 5 Abs. 2 BauG AG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2022.463 · 26.09.2023AbgewiesenDie Pflicht, ein Baugesuch generell von drei Fachexperten beurteilen zu lassen (§ 13 Abs. 2 SNV Gestaltungsplan), ist unverhältnismässig und verfassungswidrig, wenn kein sachlicher Grund für den Mehrfachbeizug dargetan wird; die Kosten dürfen der Bauherrschaft nur in dem Mass überwälzt werden, das einem einzigen Fachgutachter…BaubewilligungGestaltungsplanVGer AG WBE.2019.114 · 24.10.2019GutgeheissenEin Gebührenreglement, das sich nicht einmal in den Grundzügen zur Bemessung der Kosten der externen Bauverwaltung äussert, genügt nicht als gesetzliche Grundlage; die Kosten der externen Bauverwaltung müssen nach dem Äquivalenzprinzip zwingend an die ordentliche Baubewilligungsgebühr angerechnet werden.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.