Startseite
Startseite
← Normenregister

§ 5 Abs. 2 BauG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2024.45 · 11.12.2025RückweisungFür die umweltrechtliche Beurteilung eines Kiesabbaugesuchs (Ziff. 1 lit. a des Anhangs GebV Umweltschutz- und Gewässerschutzrecht) darf die Abteilung für Baubewilligungen keine zusätzliche Behandlungsgebühr gestützt auf die GebV AfB erheben; der klare Wortlaut von § 1 Abs. 2 GebV Umweltschutz- und Gewässerschutzrecht schliesst eine…BaubewilligungVGer AG WBE.2022.463 · 26.09.2023AbgewiesenDie Pflicht, ein Baugesuch generell von drei Fachexperten beurteilen zu lassen (§ 13 Abs. 2 SNV Gestaltungsplan), ist unverhältnismässig und verfassungswidrig, wenn kein sachlicher Grund für den Mehrfachbeizug dargetan wird; die Kosten dürfen der Bauherrschaft nur in dem Mass überwälzt werden, das einem einzigen Fachgutachter…BaubewilligungGestaltungsplanVGer AG WBE.2023.108 · 16.06.2023AbgewiesenEine ohne Baubewilligung errichtete Sitzplatzverglasung (Wintergarten) ist baubewilligungspflichtig und ausnützungsrelevant; die Besitzstandsgarantie (§ 68 BauG) schützt solche Bauten nicht vor einem nachträglichen Baubewilligungsverfahren. Ein Sitzplatz gilt nur dann als «mindestens einseitig offen» im Sinne von § 32 Abs. 2 lit. a…BaubewilligungVGer AG WBE.2019.114 · 24.10.2019GutgeheissenEin Gebührenreglement, das sich nicht einmal in den Grundzügen zur Bemessung der Kosten der externen Bauverwaltung äussert, genügt nicht als gesetzliche Grundlage; die Kosten der externen Bauverwaltung müssen nach dem Äquivalenzprinzip zwingend an die ordentliche Baubewilligungsgebühr angerechnet werden.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.