§ 5 Abs. 2 aABV
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VGer ZH VB.2024.00246 · 27.11.2025AbgewiesenBei Neubauten auf einem Hanggrundstück mit historischen Abgrabungen ist gemäss § 5 Abs. 1 aABV auf den aktuellen Terrainverlauf abzustellen; die Ausnahmeregelung von § 5 Abs. 2 aABV (Rückgriff auf frühere Verhältnisse) gilt nur bei bewilligungspflichtigen Aufschüttungen innerhalb der letzten zehn Jahre. Ein auf fehlerhafter…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.