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§ 5 Abs. 1 HuV (LS 554.51)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH AN.2024.00013 · 14.01.2025AbgewiesenDer Entzug der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen einen kantonalen Erlass setzt qualifizierte und überzeugende Gründe sowie die Drohung eines schweren Nachteils voraus; die konkurrierenden Interessen – namentlich der Bevölkerungsschutz und die Grundrechte der betroffenen Tierhalter – sind dabei gegeneinander abzuwägen. Das…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.