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§ 49b PBG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer ZH VB.2023.00489 · 19.12.2024AbgewiesenEine kommunale Gestaltungsplanpflicht setzt ein qualifiziertes öffentliches Interesse im Sinne von § 48 Abs. 3 PBG voraus, das konkret dargetan werden muss; allgemeine Hinweise auf städtebauliche Vorteile eines Sondernutzungsplans reichen nicht aus. Eine kurz nach einer BZO-Revision eingeführte, auf einzelne Grundstücke zielende…GestaltungsplanSondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.