§ 49a Abs. 3 PBG
10 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
20%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00579 · 13.08.2026AbgewiesenIn einer Gemeinde, die die erlaubte Ausnützung mittels Baumassenziffer ohne Geschosszahlregelung festlegt, kann einer kommunalen Abgrabungsvorschrift nicht nur gestalterische, sondern auch nutzungsplanerische Funktion zukommen. Die kommunale Auslegung, wonach auch das unabhängig von Abgrabungen zu Wohn- oder Arbeitszwecken genutzte…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00528 · 22.01.2026RückweisungMobilfunknetzbetreiberinnen müssen im Rahmen eines kommunalen Kaskadenmodells nicht nur formell nachweisen, dass Standorte höherer Priorität nicht verfügbar sind, sondern den konkreten Versorgungsbedarf und den daraus abgeleiteten Suchperimeter für Alternativstandorte plausibel darlegen und belegen; fehlen diese Grundlagen, ist der…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00509 · 19.06.2025GutgeheissenGemäss Art. 3 Abs. 1 Anm. * BZO Wädenswil sind die Nutzflächen in Unter- und Dachgeschossen zusammenzurechnen und dürfen gesamthaft maximal die Hälfte der in den Vollgeschossen zulässigen Nutzflächen betragen; diese Regelung steht neben und nicht anstelle von § 255 Abs. 1–3 PBG. Eine Überschreitung dieses Wertes um rund 83 % ist nicht…BaubewilligungBRG ZH BRGE IV Nr. 0038/2025 · 20.03.2025RückweisungEin «Wohnhotel ohne Anmeldemöglichkeit», das hauptsächlich Wohnraum für kurzfristige Aufenthalte ohne gastgewerbliche Dienstleistungen anbietet, ist nicht als «Beherbergungsbetrieb» im Sinne von Art. 10 Abs. 2 Satz 2 BZO zu qualifizieren, sondern als andere Unterkunft für den temporären Aufenthalt (Appartements, Boarding), die an den…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBRG ZH BRGE IV Nr. 0025/2025 · 06.03.2025AbgewiesenDie kurzfristige Vermietung von drei Zimmern eines Einfamilienhauses über Airbnb stellt keine baurechtlich relevante Nutzungsänderung dar, da der Hauptzweck beim Wohnen verbleibt und ohne gastgewerbliche Infrastruktur (Rezeption, Frühstücksangebot) kein Gewerbebetrieb vorliegt. Eine Bewilligungspflicht nach § 309 Abs. 1 lit. b PBG…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBRG ZH BRGE IV Nr. 0182/2024 · 28.11.2024GutgeheissenWird ein Mobilfunkanlagen-Projekt gegenüber einer in einem früheren Verfahren abgelehnten Variante in Höhe und Ausstattung wesentlich redimensioniert, darf die Baubehörde die erneute Bewilligungsverweigerung nicht weitgehend auf die früheren, das grössere Projekt betreffenden Erwägungen stützen; die Redimensionierung ist als Ganzes zu…BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00317 · 13.06.2024AbgewiesenDas kommunale Kaskadenmodell (Prioritätenordnung) für Mobilfunkanlagen, das Standorte in Wohnzonen nur nachrangig zulässt, ist eine zulässige planungsrechtliche Steuerung; an den Nachweis fehlender Standorte in prioritären Zonen dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden, wobei der Suchperimeter von den konkreten…BaubewilligungVGer ZH AN.2022.00008 · 14.03.2024AbgewiesenArt. 3 Abs. 2 ZWG lässt Raum für kommunale Verschärfungen der Zweitwohnungsgesetzgebung auch in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil unter 20 Prozent. Die Nichtanrechenbarkeit gewerblich kurzfristig vermieteter Wohnungen (weniger als ein Jahr, ohne Hauptwohnsitz) an den Mindestwohnanteil gemäss BZO-Revision der Stadt Zürich beruht…OrtsplanungsrevisionBRG ZH BRGE II Nrn. 0052-0054/2021 · 23.03.2021AbgewiesenDer Nachweis gemäss Art. 39a Abs. 3 BZO, dass in Zonen mit höherer Priorität keine Standorte für Mobilfunkanlagen verfügbar sind, muss sich auf das konkrete Zonenregime und das zu versorgende Gebiet beziehen und kann nicht pauschal auf einen 200-m-Perimeter beschränkt werden.BaubewilligungBRG ZH BRGE III Nrn. 0139-0140/2022 · 01.03.2018AbgewiesenDer Gewerbebegriff in einer kommunalen Bau- und Zonenordnung ist weit auszulegen und umfasst auch Dienstleistungsbetriebe und Büronutzungen, sofern diese dauernd gewerblich genutzt werden. Die Auslegung der Gemeinde ist massgebend, sofern sie plausibel und stichhaltig begründet ist.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.