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§ 49 BPV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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AppGer BS VD.2025.35 · 06.01.2026AbgewiesenEin genereller Vorentscheid über die verkehrsmässige Erschliessung (§ 53 Abs. 2 BPV) bindet Behörden und Bauherrschaft im ordentlichen Baubewilligungsverfahren, sofern sich Rechtslage und tatsächliche Verhältnisse nicht wesentlich geändert haben. Eine Ausnahmebewilligung nach § 80 Abs. 1 BPG für Terrainaufschüttungen ist zulässig, wenn…BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.