§ 49 Abs. 2 lit. f PBG
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VGer ZH VB.2023.00723 · 03.04.2025AbgewiesenFür im Kernzonenplan nicht schwarz umrandete ('übrige') Gebäude besteht ein Wahlrecht zwischen Ersatzbau nach bisherigem Profil und Neubau nach den Neubauvorschriften; eine Ersatzbaupflicht bedarf einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage. Sind in einer Kernzone keine Mehrlängenzuschläge vorgeschrieben, werden Gebäudelängen nur dann…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.