§ 48 Abs. 1 GG
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VGer ZH VB.2024.00677 · 23.01.2025Teilweise gutgeheissenEine kommunale Volksinitiative, die bei Überschreitung einer festgelegten Einwohnerzahl die selektive Nichtanwendung von BZO-Instrumenten (Ausnützungsziffern, -boni, -verschiebungen) durch die Behörden im Einzelfall vorschreibt, ist ungültig, weil die Rechtsanwendung im Einzelfall kein referendumsfähiger Gegenstand ist und eine solche…BaubewilligungRichtplanungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.