§ 48 ABPV BS
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AppGer BS VD.2018.9 · 20.08.2018AbgewiesenDie Baubehörde ist berechtigt, ein Kanalisationsbegehren mit Auflagen zu bewilligen und die eingereichten Pläne durch grüne Eintragungen zu modifizieren; dabei handelt es sich um eine zulässige Auflage nach § 48 ABPV, nicht um eine unzulässige Ermessensüberschreitung.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.