§ 47 Abs. 1 VRPG
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VGer AG WBE.2022.400, WBE.2023.247 · 18.07.2023AbgewiesenEine Baueinstellung ist verhältnismässig, wenn gravierende, bewilligungspflichtige Abweichungen von den genehmigten Plänen vorliegen und der Bauherr wiederholt gegen den Bewilligungsvorbehalt verstossen hat. Das öffentliche Interesse an der konsequenten Durchsetzung des Bewilligungsvorbehalts und an rechtsgleicher Behandlung aller…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.