§ 46b PBG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer ZG V 2023 58 · 14.05.2024GutgeheissenEine Baubewilligung verwirkt gemäss § 46a PBG nur, wenn nicht innert zwei Jahren seit Rechtskraft mit dem Bau begonnen wird. Eine Verwirkung wegen längerer Unterbrechung der Bauarbeiten ist ohne gesetzliche Grundlage nicht möglich. Eine ausdrückliche Baufreigabe ist nicht erforderlich, wenn die Baubewilligung keine solche vorsieht und…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.