§ 46 BZR
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VGer SO VWBES.2018.490 · 13.12.2019RückweisungDie Nutzungserweiterung eines Kapuzinerklosters in der Ensembleschutzzone (Wohnzone) auf gewerbsmässig gastronomischen und kulturellen Betrieb mit Lebensmittelproduktion ist nicht von vornherein zonenwidrig, wenn in derselben Zone vergleichbar intensive gewerbliche Nutzungen zugelassen sind und die konkret zu erwartenden Immissionen das…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.