§ 46 BauV AG
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100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer AG WBE.2023.318 · 04.11.2024GutgeheissenEine Baubewilligung ist zu verweigern, wenn die Fussgängererschliessung des Vorhabens den Sicherheitsanforderungen nicht genügt; eine oberirdische Querung einer stark befahrenen Kantonsstrasse (DTV 9'451, Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) ohne Fussgängerstreifen, Mittelinsel und Beleuchtung ist mit der Verkehrssicherheit nicht vereinbar…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.