§ 46 Abs. 4 StG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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AppGer BS VD.2022.80 · 09.12.2022AbgewiesenEine rechtskräftige Bewertungsverfügung bleibt für die Steuerveranlagung massgebend, bis die Verhältnisse eine Neubewertung erfordern; ein allfälliger Gesetzesbruch des Staates bei der Lärmbekämpfung begründet keinen Neubewertungsanlass und ist auf dem umweltrechtlichen Rechtsmittelweg geltend zu machen.UmzonungAppGer BS VD.2021.30 · 17.02.2022AbgewiesenDie allgemeine Neubewertung selbstgenutzter Liegenschaften zum Realwert nach § 51 StV Basel-Stadt ist bundesrechtskonform; die steuerpflichtige Person trägt die Beweislast für ein erhebliches Abweichen des ermittelten Steuerwerts vom tatsächlichen Verkehrswert. Die Zuweisung einer Liegenschaft zur Schutzzone und der daraus resultierende…AppGer BS VD.2021.80 · 01.12.2016AbgewiesenDie steuerrechtliche Bewertung einer Liegenschaft zum Vermögenssteuerwert muss durch Baumschutz bedingte Überbauungsbeschränkungen nur berücksichtigen, wenn die Einschränkung der Bebaubarkeit hinreichend feststeht; solange im Baubewilligungsverfahren noch eine Interessenabwägung zwischen Baumschutzinteressen und Interessen an…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.