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§ 46 Abs. 1 KBV (BGS 711.61)

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VGer SO VWBES.2021.2 · 19.08.2021AbgewiesenFür eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Strassenabstands müssen ausserordentliche Verhältnisse und eine unverhältnismässige Härte kumulativ erfüllt sein; besteht die Möglichkeit, die Baute ohne grossen Aufwand ausserhalb des Baulinienbereichs zu errichten, liegt keine unverhältnismässige Härte vor. Die Anordnung zur…BaubewilligungAusnahmebewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.