Startseite
Startseite
← Normenregister

§ 46 Abs. 1 KBV

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SO VWBES.2021.2 · 19.08.2021AbgewiesenFür eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Strassenabstands müssen ausserordentliche Verhältnisse und eine unverhältnismässige Härte kumulativ erfüllt sein; besteht die Möglichkeit, die Baute ohne grossen Aufwand ausserhalb des Baulinienbereichs zu errichten, liegt keine unverhältnismässige Härte vor. Die Anordnung zur…BaubewilligungAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauVGer SO VWBES.2018.391 · 16.07.2019AbgewiesenNach der Aufhebung eines Gestaltungs- und Erschliessungsplans gilt die Strassenbaulinie des gleichzeitig für massgebend erklärten Erschliessungsplans; der subsidiäre kantonale Mindestabstand gemäss § 46 Abs. 1 KBV greift nur, sofern keine Nutzungspläne (Baulinien) etwas anderes bestimmen. In einer Gemeinde, die ihre Ortsplanung noch…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionVGer SO VWBES.2018.101 · 17.09.2018AbgewiesenWer eine Baute ohne Baubewilligung im Baulinienbereich errichtet und dabei die ausdrückliche behördliche Auskunft über die fehlende Bewilligungsfähigkeit missachtet, handelt bösgläubig; das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands überwiegt das private Interesse an der Beibehaltung der widerrechtlichen…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.