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§ 45 Abs. 3 BPV

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
AppGer BS VD.2024.23 · 02.12.2024AbgewiesenEin generelles Baubegehren (§ 32 BPV) ist inhaltlich auf die vom Bauherrn gestellten Grundsatzfragen beschränkt; es gibt keine Rechtsgrundlage, den Bauherrn zu verpflichten, präzisere oder umfassendere Fragen zu stellen oder das Vorhaben vor dem ordentlichen Baubewilligungsverfahren der Wohnschutzkommission vorzulegen. Die materielle…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungAppGer BS VD.2021.126 · 15.04.2019GutgeheissenEine Baubewilligungsauflage zur Pflanzung eines grosskronigen Ersatzbaums ist nur erfüllt, wenn dem Baum am vorgesehenen Standort eine artgerechte Entwicklung zur geforderten Kronengrösse (mindestens 8 m Durchmesser) ermöglicht wird; eine asymmetrische Kronenentwicklung in den öffentlichen Luftraum hinein genügt dieser Anforderung, wenn…BaubewilligungAppGer BS VD.2014.106 · 31.05.2016AbgewiesenEin generelles Baubegehren für einen Neubau in einer Schutzzone ist auch bei vorheriger Beratung durch Fachbehörden im Rahmen eines Varianzverfahrens nicht per se wegen unzulässiger Vorbefassung anfechtbar, sofern die Behörden im Bewilligungsverfahren eine umfassende Interessenabwägung vornehmen und keine verbindlichen Zusagen erteilen.…BaubewilligungGestaltungsplanAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.