Startseite
Startseite
← Normenregister

§ 45 Abs. 2 PBG (BGS 721.11)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZG V 2021 92 · 12.12.2022AbgewiesenEine Drittperson, die im baupolizeilichen Anzeigeverfahren keine Parteistellung hat, muss einen Wiedererwägungsentscheid der Gemeinde innert der gesetzlichen Beschwerdefrist anfechten; die Frist beginnt mit der tatsächlichen Kenntnisnahme aus den Akten, auch ohne förmliche Eröffnung. Das Nichteintreten des Regierungsrats auf eine…BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.