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§ 45 Abs. 2 PBG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE III Nr. 0036/2026 · 04.03.2026AbgewiesenEine kommunale BZO-Vorschrift, die einen pauschalen Mindestabstand von 800 m zwischen industriellen Windenergieanlagen und bewohnten Liegenschaften festsetzt und damit Windenergieanlagen auf nahezu dem gesamten Gemeindegebiet faktisch ausschliesst, ist mangels Rechtsgrundlage im PBG unzulässig und zudem unzweckmässig, weil sie die…OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanRichtplanungBauen ausserhalb BauzoneVGer ZH VB.2024.00509 · 19.06.2025GutgeheissenGemäss Art. 3 Abs. 1 Anm. * BZO Wädenswil sind die Nutzflächen in Unter- und Dachgeschossen zusammenzurechnen und dürfen gesamthaft maximal die Hälfte der in den Vollgeschossen zulässigen Nutzflächen betragen; diese Regelung steht neben und nicht anstelle von § 255 Abs. 1–3 PBG. Eine Überschreitung dieses Wertes um rund 83 % ist nicht…BaubewilligungVGer ZG V 2021 92 · 12.12.2022AbgewiesenEine Drittperson, die im baupolizeilichen Anzeigeverfahren keine Parteistellung hat, muss einen Wiedererwägungsentscheid der Gemeinde innert der gesetzlichen Beschwerdefrist anfechten; die Frist beginnt mit der tatsächlichen Kenntnisnahme aus den Akten, auch ohne förmliche Eröffnung. Das Nichteintreten des Regierungsrats auf eine…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBRG ZH BRGE III Nrn. 0108-0109/2022 · 09.03.2022NichteintretenEin kommunaler Gestaltungsplan, der noch nicht durch die Gemeindeexekutive festgesetzt und nicht durch die Baudirektion genehmigt wurde, bildet kein taugliches Anfechtungsobjekt; Rekurse gegen einen solchen vorläufigen Beschluss sind als verfrüht nicht einzutreten.Gestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.