§ 43 BPG
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AppGer BS VD.2016.5 · 23.05.2018AbgewiesenDie Ausdehnung der speziellen Nutzungsvorschriften für Kleingärten auf einen Teil einer Parzelle verletzt das Planungsermessen der Gemeinde nicht, wenn die Abgrenzung an der tatsächlichen Situation orientiert ist und das gewichtige öffentliche Interesse an der Landschaftserhaltung ausserhalb der Bauzone das private Interesse an einer…OrtsplanungsrevisionSondernutzungsplanEinzonungRichtplanungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.