§ 42 BauG (Einordnung von Bauten und Anlagen)
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VGer AG WBE.2024.240 · 03.07.2025AbgewiesenDie Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Maximalmasse genügt nicht, um die positive ästhetische Generalklausel (§ 27 Abs. 1 BNO, § 42 Abs. 1 BauG) zu erfüllen; ein Bauabschlag ist bereits dann gerechtfertigt, wenn ein Neubau dem Erfordernis einer guten Gesamtwirkung nicht entspricht. Der Gemeinderat verfügt bei der Anwendung von…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.