§ 42 Abs. 1 lit. a VRPG
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VGer AG WBE.2025.337 · 08.04.2026AbgewiesenIm baurechtlichen Beschwerdeverfahren können einer Behörde Verfahrenskosten (§ 31 Abs. 2 VRPG) nur bei schwerwiegenden Verfahrensmängeln oder willkürlichem Entscheid auferlegt werden; eine geringfügige Gehörsverletzung rechtfertigt allenfalls eine teilweise Übernahme der Kosten durch die Staatskasse, berechtigt aber nicht zur…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.