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§ 41 Abs. 2 VRPG (SAR 271.200)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2025.474 · 06.05.2026AbgewiesenEine Rechtsverzögerungsbeschwerde wegen ausstehender Akteneinsicht ist nicht begründet, wenn die Behörde das Akteneinsichtsgesuch während rund eineinhalb Monaten nicht behandelt, aber aktiv die Prüfung der Hauptsache vorantreibt; den zuständigen Behörden kommt bei der zeitlichen Priorisierung ein erheblicher Ermessensspielraum zu. Wird…BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.