§ 40 Abs. 3 NöRG BS
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AppGer BS VD.2021.7 · 10.12.2021AbgewiesenDie Standortwahl einer öffentlichen Infrastrukturanlage (unterirdische Wertstoffsammelstelle) liegt im Planungsermessen der zuständigen Behörde und ist nur auf Willkür zu prüfen; eine sachgerechte Variantenevaluation schliesst Willkür aus. Infrastrukturanlagen sind nach § 58 BPG (BS) ästhetisch zu tolerieren, soweit ihre Gestaltung…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.