§ 4 SRSZ 213.421
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VGer SZ III 2019 122 · 24.10.2019AbgewiesenEin forstlicher Unterstand im Waldgebiet ausserhalb der Bauzone ist als forstliche Baute zonenkonform, muss aber auf das fachlich notwendige Mass beschränkt bleiben; Seitenwände, die zur Lagerung von Brennholz nicht erforderlich sind, überschreiten das bewilligungsfähige Mass und sind zu entfernen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.