§ 4 lit. a VErV
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VGer ZH VB.2025.00106 · 19.03.2026AbgewiesenFür eine Zufahrtsstrasse 2 (bis 300 Wohneinheiten) ist kein beidseitiges Trottoir erforderlich; ein auf der gegenüberliegenden Strassenseite verlaufendes, 2 m breites Trottoir genügt den Anforderungen der Verkehrserschliessungsverordnung. Ein Baugrundstück ist rechtsgenügend erschlossen, wenn die Verkehrssicherheit für Fussgänger,…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.