§ 4 aV PBG
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VGer ZG V 2024 111 · 18.06.2026AbgewiesenBauliche Veränderungen innerhalb einer Arealbebauung — konkret ein Swimmingpool, ein Gartenpavillon und eine Gartenumgestaltung — stellen nur dann eine wesentliche Änderung dar, wenn sie in die prägenden Elemente des genehmigten Gesamtkonzepts eingreifen; fehlt ein verbindliches Konzept zur Umgebungsgestaltung, sind solche Massnahmen…BaubewilligungGestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.