§4 Abs. 3 BauG
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VGer AG WBE.2016.350 · 22.02.2017RückweisungDie Bestimmungen des aargauischen Baugesetzes über das ideelle Verbandsbeschwerderecht (§4 Abs. 3 BauG) gelangen auch im Beschwerdeverfahren gegen Unterschutzstellungsentscheide nach dem Kulturgesetz zur Anwendung; einer expliziten Verankerung des Verbandsbeschwerderechts im Kulturgesetz bedarf es nicht.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.