Startseite
Startseite
← Normenregister

§ 4 Abs. 1 WNG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer TG TVR-2019-18 · 28.02.2017AbgewiesenKein pauschaler Vorrang des Bestandesschutzes für konzessionspflichtige Bauten im Gewässerraum; bei der Beurteilung einer Nachkonzessionierung sind öffentliche Interessen an der Freihaltung von Seeufern im Rahmen einer Interessenabwägung im Einzelfall zu prüfen. Der Bestandesschutz ist lediglich im Rahmen der Verhältnismässigkeit bei…Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.