§ 4 Abs. 1 BauG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer AG WBE.2025.337 · 08.04.2026AbgewiesenIm baurechtlichen Beschwerdeverfahren können einer Behörde Verfahrenskosten (§ 31 Abs. 2 VRPG) nur bei schwerwiegenden Verfahrensmängeln oder willkürlichem Entscheid auferlegt werden; eine geringfügige Gehörsverletzung rechtfertigt allenfalls eine teilweise Übernahme der Kosten durch die Staatskasse, berechtigt aber nicht zur…BaubewilligungVGer AG WBE.2024.163 · 23.04.2025AbgewiesenGeringfügige Abweichungen der realisierten Umgebungs- und Terraingestaltung von den bewilligten Plänen können gestützt auf § 52 Abs. 1 BauV (AG) formlos bewilligt werden; ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren ist nicht erforderlich, wenn die Abweichungen marginal sind und keine neuen Belastungen für die Nachbarschaft mit sich…BaubewilligungVGer AG WBE.2018.181 · 22.11.2018Besonderer AusgangDarf die Bauzone einer Gemeinde gemäss Richtplan nicht vergrössert werden und erfolgt im Rahmen einer Nutzungsplanungsrevision ein flächengleicher Abtausch in dem Sinne, dass im Gegenzug zu einer Neueinzonung ein flächengleiches Grundstück ausgezont wird, ist der von der Auszonung betroffene Grundeigentümer auch zur Beschwerde gegen die…EinzonungAuszonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.