§ 39 BPG
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AppGer BS VD.2020.173 · 17.08.2021AbgewiesenIn der Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse (NöI) bedarf es vor Erteilung einer Baubewilligung eines genügenden planerischen Entscheids nach § 39 Abs. 1 BPG, der das zulässige Nutzungsmass bestimmt; allein der Zonenfestsetzungsbeschluss mit impliziter Zweckbestimmung genügt hierfür nicht, wenn er keine hinreichend konkrete…BaubewilligungSondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.