§ 39 Abs. 2 PBG
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VGer SO VWBES.2018.417 · 14.05.2019AbgewiesenFür die Erweiterung eines Fernwärmenetzes bedarf es eines rechtsgültigen Erschliessungsplans gemäss § 39 PBG; ohne einen solchen kann keine Baubewilligung für die entsprechende Leitungsanlage erteilt werden. Eine im öffentlichen Strassenkörper verlaufende Leitung von 110 m ist nicht als blosse Hausanschlussleitung zu qualifizieren.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.