§ 39 Abs. 1 VRPG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2024.231, WBE.2024.307 · 07.05.2025Teilweise gutgeheissenEin Anspruch auf Wiedererwägung eines rechtskräftigen Bauentscheids besteht nur, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben oder neue erhebliche Tatsachen vorliegen; geänderte finanzielle Interessen der Bauherrschaft an der Wiederherstellung begründen keinen solchen Anspruch, zumal höhere Umbaukosten nicht zur…Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.