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§ 38b Abs. 1 lit. a VRG

8 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00773 · 10.03.2026NichteintretenIm Anwendungsbereich von § 15 VRG besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Ansetzung einer Nachfrist; bezahlt die kostenpflichtige Partei den Kostenvorschuss nicht fristgerecht, ist auf die Eingabe androhungsgemäss nicht einzutreten. Das Nichteintreten wegen Kautionssäumnis ist zwingend, auch wenn der Beschwerdeführer nachträglich eine…BaubewilligungVGer ZH VB.2025.00635 · 14.11.2025NichteintretenLeisten Beschwerdeführende ohne Schweizer Wohnsitz den ihnen auferlegten Prozesskostenvorschuss nicht fristgerecht, so ist androhungsgemäss auf die Beschwerde nicht einzutreten, ohne dass die materiellen Erfolgsaussichten geprüft werden. Das Nichtleisten der Kaution stellt eine eigenständige, von weiteren Eintretensvoraussetzungen…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00768 · 19.12.2024NichteintretenAn der Anfechtung einer Verweigerung superprovisorischer Massnahmen besteht grundsätzlich kein Rechtsschutzinteresse, weil das Rechtsmittelverfahren in aller Regel nicht so rasch abgeschlossen werden kann, dass der behaupteten Dringlichkeit Rechnung getragen würde; die Partei ist vielmehr auf das Ersuchen um eine vorsorgliche Massnahme…VGer ZH VB.2025.00025 · 27.11.2024NichteintretenErhebt ein Patient als Dritter Beschwerde gegen Verfügungen betreffend ein Berufsausübungsverbot seines Arztes, fehlt es ihm sowohl an der erforderlichen funktionalen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts als auch an der formellen Beschwer, sofern er am vorinstanzlichen Verfahren nicht teilgenommen hat. Fehlte schon dem…VGer ZH VB.2024.00539 · 08.11.2024AbgewiesenWer in einer Entfernung von 400 m bis 1,2 km vom Baugrundstück wohnt, verfügt über keine hinreichende räumliche Beziehungsnähe, um Rekurslegitimation zu begründen. Allgemeine Sicherheitsbedenken und Vorbringen grundsätzlicher Natur vermögen die erforderliche spezifische Betroffenheit gegenüber der Allgemeinheit nicht zu begründen.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer ZH VB.2025.00783 · 18.10.2024NichteintretenEine gesetzliche Beschwerdefrist kann nur bei Tod oder Handlungsunfähigkeit erstreckt werden; Auslandabwesenheit und Kommunikationsschwierigkeiten mit dem Anwalt begründen keinen Ausnahmefall. Eine Beschwerdeschrift, die sich auf pauschale Rügen der Unverhältnismässigkeit beschränkt und sich nicht mit den massgeblichen Erwägungen der…VGer ZH VB.2024.00220 · 12.06.2024NichteintretenAuf eine Beschwerde ist nicht einzutreten, wenn eine Person ohne Wohnsitz in der Schweiz die angeordnete Prozesskostenkaution nicht leistet (§ 65a Abs. 2 i.V.m. § 15 Abs. 2 VRG). Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ist abzuweisen, wenn die Beschwerde als offenkundig aussichtslos gilt.VGer ZH VB.2023.00666 · 22.02.2024NichteintretenDie Anordnung eines Augenscheins im Rekursverfahren stellt eine Beweisverfügung und damit einen prozessleitenden Zwischenentscheid dar; auf eine Beschwerde dagegen ist nicht einzutreten, weil kein nicht wiedergutzumachender Nachteil rechtlicher Natur vorliegt, wenn die Rügen mit der Beschwerde gegen den Endentscheid erhoben werden können.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.