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§ 38 Abs. 3 BPG

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AppGer BS VD.2020.129 · 22.09.2021AbgewiesenIn der Stadt- und Dorfbildschonzone gemäss § 38 BPG schützt die Schonzone den historischen und künstlerischen Charakter des gesamten Ensembles; eine konzeptionell geschaffene Öffnung in einer Blockrandbebauung darf nicht durch einen Neubau geschlossen werden, wenn dadurch Baukubus und Massstäblichkeit des Ensembles verletzt werden. Die…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.