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§ 38 Abs. 1 VRG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer ZH VB.2024.00539 · 08.11.2024AbgewiesenWer in einer Entfernung von 400 m bis 1,2 km vom Baugrundstück wohnt, verfügt über keine hinreichende räumliche Beziehungsnähe, um Rekurslegitimation zu begründen. Allgemeine Sicherheitsbedenken und Vorbringen grundsätzlicher Natur vermögen die erforderliche spezifische Betroffenheit gegenüber der Allgemeinheit nicht zu begründen.BaubewilligungUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.